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Ab dem 01.01.2022 wird es keinen Besitzstandsschutz mehr geben, da nach Begründung des Gesetzgebers vollstationär versorgte Pflegebedürftige durch Gesetzesänderung keine rechtliche Benachteiligung mehr erfahren.

Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen erhalten einen „Leistungszuschlag“. Der Leistungszuschlag auf den jeweils zu zahlenden Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen inklusive der Ausbildungsumlage beträgt für Pflegebedürftige der *Pflegegrade 2 bis 5 bei einem Leistungsbezug nach § 43 SGB XI von:

  • bis 12 Monate 15%
  • bei mehr als 12 Monaten 30%
  • bei mehr als 24 Monaten 50%
  • bei mehr als 36 Monaten 75%

Angefangene Monate werden als voll angerechnet.*

Falls Sie Fragen haben, können Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail mit uns in Verbindung setzen. Wir beraten Sie gerne.

Alle oben genannten Pflegesätze werden regelmäßig neu mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe und der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen in NRW vereinbart. Daher können wir für die Aktualität der jeweils genannten Beträge keine Gewähr geben. Druckfehler und Irrtümer sind vorbehalten.

Träger des Perthes-Hauses ist die Evangelische Perthes-Stiftung e. V. (Wienburgstraße 62, 48147 Münster). Sie ist gemeinnützig und strebt somit keine Gewinnerzielung an. Die Pflegesätze werden in der Pflegesatzkommission ermittelt und genehmigt. Sie unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen des Pflegeversicherungsgesetzes.